"Der Landgraf (lat.: comes provincialis, comes patriae, comes terrae, comes magnus, comes provinciae, comes principalis, lantgravius) ist ein Fürstentitel und steht damit über dem einfachen Grafenstand. Im Heiligen Römischen Reich waren spätestens ab dem Spätmittelalter Land-, Mark- und einige Pfalzgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und damit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Die Anrede der fürstlichen Landgrafen von Hessen-Kassel war ab 1815 (Königliche) Hoheit." - (Wikipedia 28.10.2019)
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